RECHTSGEBIETE
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ungefähr 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Verkehrsrechtliche Verstöße werden mit Verwarnung, Bußgeld oder Fahrverbot geahndet. Ob es sich um sog. "Kennzeichenanzeigen", bei welchen lediglich das Kennzeichen des Fahrzeuges festgestellt wird, mit welchem die Ordnungswidrigkeit begangen worden ist oder um Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg handelt: Wir beraten Sie umfassend bei der Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid und vertreten Sie kompetent im Bußgeldverfahren.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Peter Auffermann - Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Hans-Erich Jordan
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