Umfassende Reparaturarbeiten bei Mängeln am Dach eines Hauses zur Beseitigung von Undichtigkeiten können einen Anspruch gegen den Unternehmer auf Ersatz des merkantilen Minderwertes begründen.
Die Kostenentscheidung kann nach billigem Ermessen erfolgen, wenn die Mängel durch den Unternehmer während des Rechtsstreites beseitigt worden sind und der Besteller zu Unrecht Mängel gerügt hat.
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