Bei vorformulierten Kaufverträgen kommt es für die Wirksamkeit des Vertrages maßgeblich darauf an, ob einzelne Klauseln einen Verbraucher unangemessen benachteiligen. Nach einer Entscheidung des LG Hannover vom 23.06.2010 (Az. 10 O 64/07) ist bei einem Neuwagenkauf mit Inzahlungnahme dem privaten Kfz-Käufer eine Klausel nicht zumutbar, wonach sich der Händler in seinem Ankaufvertrag das Recht vorbehält, wahlweise von der Inzahlungnahme abzusehen oder bei anfallenden Reparaturkosten den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen.
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