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07.04.2011

Salvatorische Klauseln bei nichtigen Regelungen eines Gesellschaftsvertrages zur Vertretung

Nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 03.09.2010 (Az.: 19 U 13/10) sind über eine salvatorische Klausel die Vorschriften des BGB über die Vertretung und Geschäftsführung anzuwenden, sofern Klauseln eines GbR-Gesellschaftsvertrages aufgrund eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Selbstorganschaft unwirksam sind. Das Gericht hat ferner entschieden, dass im Falle des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetzes und der damit zusammenhängenden Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages die Gesellschaft als bestehend anzusehen ist, wenn nicht auch der Gesellschaftszweck gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt.

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