Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 08.02.2011, Az, 12 U 74/10, dass auch nach einer erfolgten Nachbesserung von Baumängeln an einem Eigenheim ein Wertverlust eingetreten sein kann, der den Bauherrn dazu berechtigt, die Handwerkerleistung zu kürzen.
Dem Urteil lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Bauherr eine Restforderung 4.000 € nicht zahlte und angab, dass aufgrund der Nachbesserungen am undichten Dach das Haus nun weniger Wert sei und es in Zukunft daher schwieriger zu verkaufen wäre.
»
mehr