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19.04.2011

Bundesrat beschließt Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes

Bankberater müssen sich ab sofort bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Im Rahmen dieser Registrierung müssen die Bankberater Ihre Qualifikation nachweisen. Sollte ein Bankberater zukünftig Anleger falsch beraten und diese Anleger dann entschädigt werden müssen, kann dies Sanktionsmaßnahmen für den Bankberater haben. Dass BaFin kann in schwerwiegenden Fällen ein Beratungsverbot für bis zu zwei Jahre aussprechen.

Nicht von dem Gesetz umfasst sind freie Anlageberater und Anlagevermittler, die nicht in einer Bank arbeiten, sondern in Finanzvertrieben oder selbständig tätig sind.

 

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07.04.2011

Darlehensrückabwicklung bei Beteiligung an verbundenem Immobilienfond

Nach einem Urteil des BGH vom 07.12.2010 (Az. XI ZR 53/08) genügt die in der Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag enthaltene Zusatzerklärung, dass im Falle des Widerrufs auch der "verbundene Kaufvertrag" nicht zustande komme.

 

Das Gericht hat weiter entschieden, dass ein bei einem verbundenen Geschäften grundsätzlich möglicher Rückforderungsdurchgriff ausscheidet, wenn der Anleger sich im Einzelfall nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft mit seinem Widerruf allenfalls für die Zukunft von der Fondsbeteiligung lösen und daher nicht die Rückzahlung der Einlage verlangen kann.

 

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